Hochstamm-Pflanzprämie: 20 € für jeden neuen Streuobstbaum
29. Oktober 2026
Teil von: Kreisberatungsstelle 🍎 Streuobst
Wer im Landkreis Biberach neue Streuobst-Hochstämme pflanzt, kann beim Landwirtschaftsamt eine Förderung von 20 € pro Baum beantragen. Antragsschluss ist der 30. November.
Streuobstwiesen prägen unsere Landschaft im Landkreis Biberach wie kaum etwas anderes. Sie sind Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten, liefern wertvolles Obst und bewahren alte Sorten. Damit diese Kulturlandschaft auch für kommende Generationen erhalten bleibt, fördert der Landkreis Biberach im Rahmen seines Streuobstförderprogramms die Neupflanzung von Hochstämmen. Zuständig ist das Landwirtschaftsamt Biberach.
Welche Bäume werden gefördert?
- Gefördert werden ausschließlich Obstbäume.
- Die Bäume müssen Hochstämme sein, zweimal verschult, mit einem Stammumfang von mindestens 7 cm.
- Die Bäume müssen von einer Baumschule aus dem Landkreis Biberach stammen. Einzige Ausnahme ist die Baumschule Scheerer aus Bad Waldsee, deren Anzuchtquartiere im Landkreis Biberach liegen.
- Die Bäume müssen von der Baumschule selbst angezogen sein, also auf heimischem Boden und in unserem Klima herangewachsen. Zugekaufte Ware ist nicht förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung?
- 20 € pro Hochstamm
- Maximal 200 € pro Antragsteller und Antragsjahr – das entspricht zehn geförderten Bäumen.
So stellen Sie den Antrag
Der Antrag wird online beim Landwirtschaftsamt Biberach gestellt. Fügen Sie dem Antrag eine Kopie des Zahlungsbelegs für den Baumkauf bei. Fragen Sie am besten schon beim Kauf nach, ob die Bäume aus eigener Anzucht stammen.
Antragsschluss: 30. November des Antragsjahres
👉 Antrag Hochstamm-Pflanzprämie online stellen
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung der Landwirtschaft, der Ökologie und der Umweltbildung im Landkreis Biberach. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landwirtschaftsamts.