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Saftprämie: 5 € pro Doppelzentner Mostobst von der Streuobstwiese

29. Oktober 2026

Teil von: Kreisberatungsstelle 🍎 Streuobst

Wer Obst von Streuobstwiesen im Landkreis Biberach zur Mosterei bringt, kann beim Landwirtschaftsamt bis zu 100 € Saftprämie im Jahr beantragen. Antragsschluss ist der 30. November.

Eine Streuobstwiese lebt nur, wenn sie auch genutzt wird. Das Auflesen und Verwerten des Obstes ist mühsam, und oft bleibt es deshalb einfach liegen. Die Saftprämie des Landkreises Biberach setzt genau hier an: Sie belohnt alle, die ihr Mostobst ernten und zu Saft verarbeiten lassen, und trägt so zum Erhalt unserer Streuobstwiesen bei. Zuständig ist das Landwirtschaftsamt Biberach.

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird Mostobst von Streuobstwiesen, die sich im Landkreis Biberach befinden.

Wie hoch ist die Förderung?

  • 5 € pro Doppelzentner (100 kg) abgeliefertem Mostobst
  • Gefördert werden maximal 20 Doppelzentner pro Haushalt und Jahr
  • Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von 100 € pro Antragsteller und Antragsjahr.
    Rechenbeispiel: Wer 800 kg Äpfel und Birnen zur Mosterei bringt, erhält 8 Doppelzentner × 5 € = 40 € Saftprämie.

So stellen Sie den Antrag

Lassen Sie sich bei jeder Abgabe in der Mosterei einen Wägeschein ausstellen und sammeln Sie diese über die Saison. Am Ende reichen Sie die Wägescheine gesammelt mit Ihrem Online-Antrag beim Landwirtschaftsamt Biberach ein.

Antragsschluss: 30. November des Antragsjahres

👉 Antrag Saftprämie online stellen


Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung der Landwirtschaft, der Ökologie und der Umweltbildung im Landkreis Biberach. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landwirtschaftsamts.