Fortbildungsveranstaltung Sachkundenachweis im Pflanzenschutz
Pflanzenschutzmittel dürfen auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen nur angewandt werden, wenn der Anwender die dafür notwendige Sachkunde im Pflanzenschutz besitzt.
Alle 3 Jahre ist aber für den Fortbestand der Gültigkeit der Sachkunde, eine Auffrischung vonnöten, die 4 Stunden umfasst und aktuelle Pflanzenschutzthemen beinhaltet.
Aufgrund des neuen Pflanzenschutzgesetzes und der Sachkunde-VO besteht sowohl für alle Fachwarte, Gärtner, Gartencenter-, Gemeinde- und Bauhofmitarbeiter, die Pflanzenschutzmittel anwenden, als auch für alle Verkäufer welche diese abgeben, eine Weiterbildungspflicht im Pflanzenschutz.
Die Fortbildungsmaßnahme muss einen zeitlichen Umfang von 4 Stunden umfassen.
Ohne den Nachweis des Besuches solcher Fortbildungsveranstaltungen kann die vorhandene Sachkunde ungültig werden.
Die Obst- und Gartenbauakademie Biberach führt deshalb zu diesem Themenbereich eine solch anerkannte Fortbildungsmaßnahme durch.
Zusätzlich werden aktuelle, tierische und pflanzliche Schaderreger vorgestellt. Des Weiteren werden Problembereiche im Düngebereich erörtert. Die Fortbildung findet am Dienstag, 12. Januar 2027 von 9 bis 13 Uhr im Landwirtschaftsamt in Biberach statt.
Für die Fortbildung, mit Pflanzenschutzexpertin Mandy Hopp und die Ausstellung der Besuchsbescheinigung, ist eine Gebühr über 50 Euro zu entrichten.
Personalausweis ist zur Veranstaltung mitzubringen.
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